Intangible Assets und das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG)

Über die Notwendigkeit Intangible Assets elaboriert zu managen und zu reporten haben wir ja hier bereits ausführlich berichtet, ebenso wie über die Tatsache, das viele Unternehmen und Organisationen in Deutschland das Thema sträflich vernachlässigen. Nun geht der Gesetzgeber den nächsten Schritt: Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) zielt auf die Verbesserung der Aussagekraft der Finanzberichtserstattung und eine kleine Annäherung an den internationalen Standard IFRS. Neben neuen Regelungen zu Zweckgesellschaften und Rückstellungen ist die deutliche Neuerung die Möglichkeit, auch immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu bilanzierungspflichtigen Posten zu erklären. D.h. hierdurch wird die Aussagekraft der Bilanz, insbesondere bei innovationsstarken Unternehmen oder Dienstleistungsunternehmen mit geringen, traditionellem Anlagevermögen, deutlich gestärkt. Ferner hat dies zur Folge, dass Intangible Assets nun kein Rand- oder Schön-Wetter-Thema mehr sind, sondern zur Notwendigkeit in der Unternehmenssteuerung und im Unternehmensreporting werden. Der Gesetzgeber ist mit dem BilMoG einen wichtigen Schritt gegegangen…jetzt bleibt abzuwarten wie die Unternehmen nachziehen.

Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
http://www.bmj.bund.de/files/-/3152/RegE%20Gesetz%20zur%20Modernisierung%20des%20Bilanzrechts.pdf

Stellungsnahme des Bundesrates
http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2008/0301-400/344-08_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/344-08(B).pdf

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