Nachhaltigkeit: Freiwillig und ohne einheitliche Standards? Mitnichten!

Man könnte meinen so wie über Nachhaltigkeit von Unternehmen berichtet wird, handelt es sich um freiwillige Angaben. Dies allerdings ist ganz und gar nicht so.
 

Verpflichtung zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit
Mit dem BilReG von 2004 wurden nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Pflichtbestandteil in die Lageberichterstattung von Unternehmen. Um dieser Verpflichtung zu unterliegen muss es sich bei dem Unternehmen um:

eine große Kapitalgesellschaft (§ 267 HGB) oder
um einen Konzern handeln und
nicht finanzielle Indikatoren für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des Unternehmens von Bedeutung sein.

Der Gesetzgeber nennt hier als Beispiel für nicht-finanzielle Leistungsindikatoren beispielsweise Umwelt- und Arbeitnehmerbelange (§ 315 I HGB).
Das heißt: Wenn bei einem Unternehmen im Geschäftsjahr Nachhaltigkeitssachverhalte
eingetreten sind oder sich dahingehend verändert haben, dass sie eine Bedeutung für Geschäft oder Lage jetzt oder in der Zukunft haben, muss darüber im Lagebericht Bericht erstattet werden.
Wenn also gewünscht ist gesetzeskonform zu berichten, muss, unter diesen Umständen, Nachhaltigkeit voll mit berücksichtigt werden.

Leitfäden und Standards
Nachhaltigkeit kann gut gemanaged werden und es kann gut darüber berichtet werden, denn Standards und Leitfäden gibt es, die das Thema Nachhaltigkeit zum Inhalt haben. Hier ein paar Beispiele:

Global Compact der UN: Kein Standard oder Leitfaden im eigentlichen Sinne, sondern viel mehr ein Set an Verpflichtungen, die bereits eine Richtung zeigen können.
http://www.unglobalcompact.org/AboutTheGC/TheTenPrinciples/index.html

G3 der Global Reporting Initiative: Weltweit anerkannte Richtlinie für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen.
http://www.globalreporting.org/ReportingFramework/G3Guidelines/#5

KPIs for ESG von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management: Leitfaden mit Anforderungen des Finanzmarktes an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
http://www.dvfa.de/files/die_dvfa/kommissionen/non_financials/application/pdf/KPIs_ESG_FINAL.pdf 

SA8000 von Social Accountability International: Leitfaden mit Anforderungen speziell für den Sozialen Sektor der Nachhaltigkeit.
http://www.sa8000.org/ anforderungen

EMAS oder ISO 14001: Standards für Umweltmanagement
http://www.iso.org/

ISAE 3000 der International Federation of Accountants: Guide zur Prüfung von Nachhaltigkeitssachverhalten.
http://www.ifac.org/IAASB/ProjectHistory.php?ProjID=0008

AA1000 Assurance Standard vom Institute of Social and Ethical AccountAbility: Guide zur Prüfung unter Berücksichtigung von Stakeholdern.
http://www.accountability.org.uk/uploadstore/cms/docs/Assurance%20Standard%20for%20
Web.pdf.

IDW PS 821 des Instituts deutscher Wirtschaftsprüfer: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung oder prüferischer Durchsicht von Berichten im Bereich der Nachhaltigkeit
http://www.idw.de/idw/portal/n281334/n281114/n302246/index.jsp

Das heißt: Es besteht nicht nur eine unternehmerische Verantwortung Nachhaltigkeit zu managen, viele Unternehmen sind zudem verpflichtet über Nachhaltigkeit zu berichten. Und es gibt eine Reihe von Standards und Leitfäden, die dabei helfen können sowohl in der  Berichterstattung als auch im Management gute Leistungen zu erreichen.

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